EU-Öko-Verordnung
(EU) 2018/848
Mit der Zertifizierung können Ihre Produkte in den EU Mitgliedsstaaten als "biologisch" und "ökologisch" (bzw. "bio" oder "öko") vermarktet werden.
Um das EU-Öko-Logo und die Bezeichnung „ökologisch" oder "biologisch“ zu erhalten, müssen Ihre Produkte von einer behördlich anerkannten Zertifizierungsstelle wie z.B. Ecocert zertifiziert werden, dadurch wird die Konformität mit der EU-Öko-Verordnung nachgewiesen.
Unsere internationale Präsenz in mehr als 130 Ländern ermöglicht es uns, Zertifizierungen außerhalb der Europäischen Union anzubieten, nämlich in "Drittländern" nach dem Ecocert Organic Standard (EOS), der der EU-Öko-Verordnung entspricht.
Das deutsche Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Jedes Produkt, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet wird, muss vor dem in Verkehr bringen bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden. Außerdem muss es den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen.
Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (pflanzliche, tierische Erzeugnisse und Wildsammlung) sowie Verarbeitungsprodukte, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind und Futtermittel für Nutztiere.
Die neue EU-Verordnung erweitert ihre Produktpalette ab 1.1.2022 um viele landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören ätherische Öle, natürliche Harze und Gummis, Baumwolle, Korken, Wolle und Rohleder, Bienenwachs oder Seidenraupenkokons. Für Kaninchen und Gehegewild wie Hirsche und Damwild gibt es erstmals überhaupt EU-Bio-Vorgaben. Geplant ist, dass auch Salz und Insekten künftig ein Bio-Siegel tragen dürfen. Aber noch fehlen dafür die konkreten EU-Produktionsvorschriften.
Landwirtschaftliche Erzeuger, Verarbeiter, Importeure, Exporteure, Gastronomen und Caterer sowie andere Akteure im Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich.
Welche Inputs sind für den Bio-Landwirtschaft geeignet?
Sie sind Landwirt oder Landwirtin und möchten den Input, den Sie nutzen, auf Bio-Konformität überprüfen? Besuchen Sie unsere Online-Datenbank von geeigneten Inputs www.intrants.bio, die mehr als 11.000 Referenzen listet.
Bieten Sie Inputs für den Bio-Landbau an? Ecocert bietet zwei Services an, anhand dessen Sie die Eignung Ihrer Produkte für die Bio-Landwirtschaft entsprechend der zentralen Bio-Verordnungen (z.B. EU, NOP, JAS) und weiteren internationalen Standards evaluieren lassen können.
Lassen Sie ihre Produkte von unseren Teams überprüfen und verbessern Sie so Ihre Sichtbarkeit.
Mit 30 Jahren praktischer Erfahrung im Bereich Audits und Zertifizierung von Bio-Produkten in Frankreich, Deutschland und über 130 weiteren Ländern ist Ecocert der weltweit führende Spezialist für die Zertifizierung nachhaltiger Praktiken.
Liste von Unternehmen, die Ecocert mit ihrer Bio-Zertifizierung beauftragt haben
Zertifikate ansehenEU-Öko-Verordnung (EG) N°834/2007 (Grundlagen der Erzeugung und Verarbeitung von ökologischen Produkten)
Durchführungsverordnung (EG) N°889/2008 (Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle)
Durchführungsverordnung (EG) N°1235/2008 (Drittlandsimporte)
Neue EU-Öko-Verordnung ab 01.01.22
Öko-Landbaugesetz vom 07. Dezember 2008
Öko-Kennzeichen-Gesetz
Öko-Kennzeichen-Verordnung
EOS: ECOCERT Bio-Standard in Drittländern (englisch)
EOS : Zertifizierungsprozess (englisch)
Liste der EOS Betriebe in Drittländern