EU-Öko-Verordnung
(EU) 2018/848
Mit der Zertifizierung können Ihre Produkte in den EU Mitgliedsstaaten als "biologisch" und "ökologisch" (bzw. "bio" oder "öko") vermarktet werden.
Klima- und Umweltschutz
Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
Erhalt der Biodiversität
Beachtung der Naturkreisläufe und des Tierschutzes
Verzicht auf chemische und synthetische Pflanzenschutzmittel,
Verzicht auf genetisch veränderte Organismen (GVOs)
transparente Kennzeichnung für Verbraucher
Um das EU-Öko-Logo und die Bezeichnung „ökologisch" oder "biologisch“ zu erhalten, müssen Ihre Produkte von einer behördlich anerkannten Zertifizierungsstelle wie z.B. Ecocert zertifiziert werden, dadurch wird die Konformität mit der EU-Öko-Verordnung nachgewiesen.
Unsere internationale Präsenz in mehr als 130 Ländern ermöglicht es uns, Zertifizierungen außerhalb der Europäischen Union anzubieten, nämlich in "Drittländern" nach dem Ecocert Organic Standard (EOS), der der EU-Öko-Verordnung entspricht.
Das deutsche Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Jedes Produkt, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet wird, muss vor dem in Verkehr bringen bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden. Außerdem muss es den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen.
Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (pflanzliche, tierische Erzeugnisse und Wildsammlung) sowie Verarbeitungsprodukte, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind und Futtermittel für Nutztiere.
Die neue EU-Verordnung erweitert ihre Produktpalette ab 1.1.2022 um viele landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören ätherische Öle, natürliche Harze und Gummis, Baumwolle, Korken, Wolle und Rohleder, Bienenwachs oder Seidenraupenkokons. Für Kaninchen und Gehegewild wie Hirsche und Damwild gibt es erstmals überhaupt EU-Bio-Vorgaben. Geplant ist, dass auch Salz und Insekten künftig ein Bio-Siegel tragen dürfen. Aber noch fehlen dafür die konkreten EU-Produktionsvorschriften.
Landwirtschaftliche Erzeuger, Verarbeiter, Importeure, Exporteure, Gastronomen und Caterer sowie andere Akteure im Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich.
Eine Liste von Produkten, die für die ökologische/biologische Landwirtschaft zugelassen oder geeignet sind, ist auf unserer Inputs-Website verfügbar: www.intrants.bio
Sind Sie ein Lieferant von Betriebsmitteln für die Bio-Landwirtschaft? Lassen Sie unsere Sachverständigen die Konformität Ihrer Produkte bewerten und dadurch bekannter machen.
Mit fast 30 Jahren praktischer Erfahrung im Bereich Audits und Zertifizierung von Bio-Produkten in Frankreich, Deutschland und über 130 weiteren Ländern ist Ecocert der weltweit führende Spezialist für die Zertifizierung nachhaltiger Praktiken.
Liste von Unternehmen, die Ecocert mit ihrer Bio-Zertifizierung beauftragt haben
Zertifikate ansehenBasis-Verordnung VO (EU) 2018/848
ZUSÄTZLICHE PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN
ZUSÄTZLICHE VORSCHRIFTEN ZUR DOKUMENTATION, KONTROLLE UND ZERTIFIZIERUNG
ZUSÄTZLICHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINFUHR IN DIE EU
ZUSÄTZLICHE VORSCHRIFTEN FÜR KONTROLLSTELLEN AUßERHALB DER EU / IN DRITTLÄNDERN
ÖKO-VERORDNUNG BIS 31.12.2021