Schweizer Bio-Verordnung
SR 910.18
Alle Unternehmungen, die ihre Lebensmittel als Bio-Produkte aufbereiten, lagern oder vermarkten wollen, müssen gemäss der Bio-Verordnung des Bundes zertifiziert werden. Man erkennt Produkte, die nach dieser Verordnung produziert werden nicht an einem Label oder Symbol, sondern schlichtweg an den Begriffen „biologisch“ bzw. „ökologisch“. Falls erwünscht ermöglicht eine Zertifizierung die Benutzung des EU-Bio-Logos unter Einhaltung der EU Öko-Verordnung, sowie weiterer Labels wie AB (Frankreich), KRAV (Schweden), Soil Association (UK).
Berücksichtigung von natürlichen Kreisläufen und Prozessen
Hohe Naturbelassenheit und Qualität
Artgerechte Tierhaltung, ausreichend Freilandhaltung und Weidegang
Geringe Belastung der natürlichen Ressourcen
Fokus auf Bodenfruchtbarkeit
Zur Regulierung von Schädlingen, Pilzkrankheiten und Unkräutern werden schonende Techniken verwendet (keine chemisch-synthetischen Hilfsmittel)
Hofdünger und Kompost anstelle von Kunstdünger
Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen
Schonende Verarbeitung
Nur natürliche Aromen
Minimaler Einsatz von Zusatzstoffen (z.B. keine Farbstoffe, keine Konservierungsmittel)
Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (pflanzliche, tierische Erzeugnisse und Wildsammlung) sowie Verarbeitungsprodukte, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind und Futtermittel für Nutztiere.
Landwirtschaftliche Erzeuger, Verarbeiter, Importeure, Exporteure, Gastronomen und Caterer sowie andere Akteure im Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich.
Um die Bezeichnung „ökologisch" oder "biologisch“ oder abgeleitete Bezeichnungen wie Bio- oder Öko- zu erhalten, müssen Ihre Produkte von einer behördlich anerkannten Zertifizierungsstelle wie z.B. Ecocert zertifiziert werden, dadurch wird die Konformität mit der Schweizer Bio-Verordnung nachgewiesen.
Mit fast 30 Jahren praktischer Erfahrung im Bereich Audits und Zertifizierung von Bio-Produkten in Frankreich, Schweiz und über 130 weiteren Ländern ist Ecocert der weltweit führende Spezialist für die Zertifizierung nachhaltiger Praktiken.
Hier können Sie nach Unternehmen suchen, die Ecocert mit ihrer Bio-Zertifizierung beauftragt haben.
Zertifikate ansehenDie Schweiz regelt den Bio Markt mit folgenden Verordnungen:
SR 910.18: Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung) vom 22. September 1997
SR 910.181: Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft vom 22. September 1997
Die entsprechenden Gesetzestexte können online auf der Homepage der Schweizer Bio Verordnung in den vier Landessprachen und in Englisch abgerufen werden.
Die Schweiz hat mit einigen Ländern Abkommen zur gegenseiteigen Anerkennung der Bio-Richtlinien geschlossen (sog. Äquivalenzabkommen). Weitere Informationen finden Sie unter dem jeweiligen Link:
Schweiz - EU
Schweiz - Kanada
Schweiz - Japan
Schweiz - USA
Schweiz - Chile
Schweiz - UK
Noch Fragen? Gerne können Sie uns direkt kontaktieren:
Team Verarbeitung & Handel I Email: schweiz@ecocert.com I Telefon: +41 (0) 71 626 0 634
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