Warum eine neue Verordnung?

Die derzeitige europäische Verordnung über den ökologischen Landbau (VO EG Nr. 834/2007) ist 2009 in Kraft getreten. Nachdem der landwirtschaftliche Sektor sich in einem ständigen Wechsel befindet und der ökologische Landbau sich dynamisch weiterentwickelt, müssen auch die Rahmenbedingungen an die geänderten Gegebenheiten angepasst werden. Laut der Europäischen Kommission wird diese neue Verordnung (VO EG Nr. 2018/848) "fairen Wettbewerb für Landwirte gewährleisten und dabei gleichzeitig Betrug verhindern und das Vertrauen der Verbraucher erhalten".

Ecocert und sein Team informieren Sie weiterhin und unterstützen Sie bei der Anwendung dieser zukünftigen Verordnung.

📢Aufschub des Inkrafttretens um ein Jahr

Aufgrund der Gesundheitskrise hat die Europäische Kommission angekündigt, die Anwendung der neuen EU-Verordnung 2018/848, die ursprünglich für den 1. Januar 2021 in der EU geplant war, um ein Jahr zu verschieben, also auf den 1. Januar 2022 und spätestens auf den 31. Dezember 2023 für Gebiete außerhalb der EU.

  • In der Europäischen Union werden die aktuellen europäischen Bio-Verordnungen zugunsten der neuen europäischen Bio-Verordnung am 1. Januar 2022 aufgehoben. Diese ist die Basis-Verordnung, die durch sekundäre Rechtsakte ergänzt werden, die die Umsetzung der Verordnung detailliert auslegen und vervollständigen werden. Einiger dieser Rechtsakte wurden bereits von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

  • Außerhalb der Europäischen Union haben die Betriebe eine Übergangsfrist vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024, um ihre Aktivitäten an die neue Verordnung anzupassen. Spätestens ab dem 1. Januar 2025 müssen sich also alle unsere Kunden, die derzeit nach dem EOS (Ecocert Organic Standard) zertifiziert sind, nach VO (EG) Nr. 2018/848 zertifizieren lassen, um ihre Bio-Produkte in die EU exportieren zu können, da ihr EOS-Zertifikat zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig ist.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Strenge Importregeln

In Abwesenheit eines Abkommens, das die Gleichwertigkeit der Standards des Nicht-EU-Landes mit der EU-Öko-Verordnung garantiert, wird ein in die EU exportiertes Bio-Produkt gemäß der EU-Verordnung kontrolliert. In diesem Fall sind die Regeln also für einen Produzenten innerhalb oder außerhalb der EU genau gleich.

  • Erweiterung der Produktpalette, die für eine Bio-Zertifizierung in Frage kommt Neue Produkte werden bio-zertifiziert werden können, darunter Salz, ätherische Öle, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, natürliche Harze, Baumwolle, Wolle und Rohleder, Bienenwachs, oder Seidenraupenkokons.

  • Einige Änderungen der Produktions- und Verarbeitungsbestimmungen

  • **Für die pflanzliche Erzeugung***: Es werden Angaben zur Herkunft des verwendeten Saat- und Pflanzguts gemacht. Darüber hinaus werden die Betriebe verpflichtet, Leguminosen anzubauen, da diese eine wichtige Rolle für die Bodenfruchtbarkeit spielen. Es ist zu beachten, dass Kulturen ohne Boden, einschließlich Hydrokulturen, weiterhin verboten sind.

  • **Für die Tierhaltung***: Die bedeutendsten Änderungen betreffen die Aufzuchtbedingungen von Geflügel und Schweinen, wobei bei der Gestaltung von Gebäuden und Außenbereichen das Tierwohl stärker berücksichtigt wird. Außerdem gibt es Einschränkungen bei der Fütterung und dem Kauf von nicht-ökologischen Junghennen.

  • **Lebensmittelverarbeitung***: Die wichtigste Änderung betrifft die Herstellung und Verwendung von Aromen. Es sind nur noch natürliche Aromen erlaubt, die mindestens zu 95 % aus dem genannten Ausgangsstoff gewonnen wurden (z.B. "natürliches Vanillearoma").

  • Etikettierung

Größere Flexibilität bei der Herkunft der Produkte wird gewährt: Produkte mit der Angabe "EU-Landwirtschaft" dürfen 5% Nicht-EU-Zutaten enthalten, anstatt 2% wie bisher.

  • Beschränkung der Anzahl der Zertifizierungsstellen

Ein Unternehmen kann für ein eine Produktkategorie nur bei einer einzigen Zertifizierungsstelle einen Zertifizierungsantrag stellen.

  • Zertifizierung von Erzeugergruppe in allen Ländern

Die Zertifizierung von Erzeugergruppen wird nun für alle Länder zugänglich sein und mit einer verstärkten Kontrolle einhergehen: So werden beispielsweise die Größe der einzelnen Betriebe und die Anzahl der Mitglieder der Gruppen begrenzt.

Es ist zu erwarten, dass weitere Änderungen an der neuen Verordnung vorgenommen werden.
Für weitere Informationen laden wir Sie ein, [die Website der Europäischen Kommission] (https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/farming/organic-farming/future-organics_en) zu besuchen.

Neue EU Bio Verordnung
Zurück zu Aktuelles