Bio-Außer-Haus-Verpflegung Verordnung
Bio AHVV
Mit der Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Auslobung in Deutschland geschaffen.
Jeden Tag essen viele Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – Tendenz steigend; die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) hat ein großes Potential. Die Kennzeichnung will den Einsatz für ein gesundes und nachhaltiges Essen bei Mahlzeiten außer Haus sichtbar machen, den Öko-Landbau stärken und mehr Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung schaffen.
Damit Sie beispielsweise auf Ihrem Speiseplan oder Ihrer Website über den Einsatz von Bio-Lebensmitteln kommunizieren können, müssen Sie Ihr Unternehmen durch eine staatlich zugelassene Öko-Kontrollstelle wie Ecocert zertifizieren lassen.
Sie können entscheiden, welche Bio-Zutaten Sie kennzeichnen möchten und ob Sie auch den Bio-Anteil mit dem Bio-AHV-Logo ausloben möchten.
Wenn Sie Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereiten und damit werben möchten, dann gehören Sie zu den Betrieben der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Das betrifft Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden oder Food-Trucks.
Mit 30 Jahren praktischer Erfahrung im Bereich Audits und Zertifizierung von Bio-Produkten in Deutschland, Frankreich und über 130 weiteren Ländern ist Ecocert der weltweit führende Spezialist für die Zertifizierung nachhaltiger Praktiken.
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