Die Europäische Union geht einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer transparenteren und verantwortungsvolleren Wirtschaft. Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 – der sogenannten Green-Transition-Richtlinie – schafft sie einen klaren Rechtsrahmen für Umwelt- und Sozialaussagen sowie Nachhaltigkeitssiegel. Doch was genau ändert sich, und welche Rolle spielt Ecocert dabei? Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick.
Ein stärkerer gesetzlicher Rahmen gegen Greenwashing
Die im März 2024 verabschiedete Richtlinie ist ein zentrales Element des Europäischen Green Deal. Ihr Ziel: den Verbraucherschutz stärken und Greenwashing wirksam eindämmen – durch mehr Transparenz und verlässliche Nachweise hinter ökologischen und sozialen Versprechen.
Sie ergänzt bereits bestehende nationale Regelungen zur Kreislaufwirtschaft¹ oder Klimaschutz² und bildet die Grundlage für die noch in Verhandlung befindliche EU-Richtlinie zu Umweltaussagen³ (Green Claims). Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben bis März 2026 in nationales Recht überführen. Ab 27. September 2026 gelten sie verbindlich.
Sie ergänzt bereits bestehende nationale Regelungen wie das AGEC-Gesetz¹ oder das französische Gesetz Klima & Resilienz² und bildet die Grundlage für die noch in Verhandlung befindliche EU-Green Claims Direktive³. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben bis März 2026 in nationales Recht überführen. Ab 27. September 2026 gelten sie verbindlich.
1. Mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit für Nachhaltigkeitslabels
Die Richtlinie legt klare Bedingungen für die Nutzung von Umwelt und Sozial-Labels fest. Künftig dürfen diese Labels nur dann verwendet werden, wenn sie auf einem robusten, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Zertifizierungssystem basieren.
Ein solches Zertifizierungssystem muss unter anderem diese Kriterien erfüllen:
Anforderungen definieren, die in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Stakeholders entwickelt wurden
eine offene, transparente, faire und diskriminierungsfreie Governance vorweisen
klare Verfahren bei Nicht-Konformitäten beinhalten – bis hin zu Aussetzung oder Entzug des Labels
durch unabhängige Dritte, wie Ecocert, überwacht werden gemäß anerkannten Standards wie ISO 17065
A certification system must meet specific criteria:
Damit soll verhindert werden, dass beliebige Eigenlabels entstehen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren und das Vertrauen schwächen.
2. Verlässliche und nachweisbare Umwelt- und Sozialaussagen
Neben den Labels reguliert die Richtlinie auch alle Umweltaussagen in der Konsumenten-Kommunikation – sei es auf Produktebene, in der Markenkommunikation oder im Unternehmenskontext.
Folgende Aussagen werden künftig verboten:
Alle Aussagen müssen künftig durch solide, überprüfbare und aktuelle Nachweise belegt werden.
Für Unternehmen bedeutet das:
Ecocert: ein wichtiger Akteur in der internationalen Zertifizierung
Seit über 30 Jahren begleitet Ecocert Unternehmen weltweit als unabhängige Zertifizierungsstelle auf dem Weg der ökologischen Transformation. Wir sind bereits nach den wichtigsten Zertifizierungsstandards (einschließlich ISO 17065) akkreditiert, die für die Vergabe von Umwelt- und/oder Soziallabels erforderlich sind. Dadurch sind wir bestens auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorbereitet.
Unsere Aufgaben:
Damit sind wir ein verlässlicher Partner für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsverpflichtungen glaubwürdig belegen und sich in anspruchsvollen Märkten differenzieren möchten.
Für Marken und Unternehmen: Herausforderungen in Chancen verwandeln
Die Umsetzung der neuen Richtlinie mag auf den ersten Blick anspruchsvoll erscheinen – doch sie bietet große Chancen. Mit Ecocert an Ihrer Seite können Sie:
Fazit
Die Green-Transition-Richtlinie verändert grundlegend, wie Unternehmen ihre Umwelt- und Sozialverantwortung kommunizieren dürfen. Mit einem erfahrenen Partner wie Ecocert gelingt nicht nur die gesetzeskonforme Umsetzung – Sie stärken auch Ihre Glaubwürdigkeit und Ihren positiven Einfluss.
Gemeinsam machen wir Nachhaltigkeitslabels und -aussagen zu echten Treibern des Wandels. Kontaktieren Sie uns!
¹ In Deutschland: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), in Frankreich: AGEC-Gesetz: Anti-Abfall-Gesetz für eine Kreislaufwirtschaft (Frankreich, Februar 2020).
² Klima- & Resilienz-Gesetz: Gesetz zur Beschleunigung des ökologischen Wandels (Frankreich, August 2021) oder das Klimaschutzgesetz in Deutschland.
³ Green Claims: geplante EU-Richtlinie für verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Umweltaussagen.
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